Vereinszweck

Die Gesellschaft wurde am 15.12.1959 als gemeinnützige Körperschaft gegründet. Zweck des Vereins ist die Unterstützung der Veterinärmedizinischen Universität in ihrer Aufgabe, die veterinär-medizinischen Wissenschaften zu pflegen und zu entwickeln sowie die Förderung des Gedanken- und Erfahrungsaustausches zwischen Vertretern der Wissenschaft und der Praxis auf allen an der Universität vertretenen wissenschaftlichen Gebieten. Dies geschieht durch die Vergabe von Forschungsaufträgen und Stipendien an Studierende und Graduierte der Veterinärmedizinischen Universität; weiters durch Veranstaltung von wissenschaftlichen Seminaren und fachlichen Vorträgen, die der Fort- und Weiterbildung dienen, Exkursionen und Praktika, sowie durch die Herausgabe der damit und mit der Lehre zusammenhängenden Publikationen. Die Gesellschaft unterstützt auch die Öffentlichkeitsarbeit der Veterinärmedizinischen Universität Wien in Zusammenarbeit mit einschlägigen nationalen und internationalen Einrichtungen.

Die finanziellen Mittel schöpft die Gesellschaft aus Mitgliedsbeiträgen, Zuwendungen, Erträgen von Veranstaltungen, Spenden und den Zinsen des Gesellschaftsvermögens.

Vertreten wird die Gesellschaft durch das Präsidium, das Kuratorium, die Generalversammlung, die Revision und das Schiedsgericht.

Dem Präsidium gehören der alle 4 Jahre durch die Generalversammlung gewählte Präsident und zwei Vizepräsidenten an; In Angelegenheiten eines Arbeitskreises zusätzlich dessen Vorsitzender. Der erste Vizepräsident ist der jeweilige Rektor, der zweite der jeweilige Vizerektor für Forschung. Das Präsidium vertritt die Gesellschaft nach außen und ist mit der Führung der Gesellschaftsgeschäfte und der Vollziehung der Beschlüsse betraut.

Das alle 2 Jahre zu wählende Kuratorium besteht aus mindestens 20 Mitgliedern und zwar den Mitgliedern des Präsidiums, den Vorsitzenden der Arbeitskreise, einem Vertreter der Bundeskammer der Tierärzte Österreichs und den gewählten Kuratoren. Dem Kuratorium obliegen Beschlussfassung über die Tagesordnung der Generalversammlung, Annahme des Tätigkeitsberichtes, des Rechnungsabschlusses und der Vorschläge für Preise und Stipendien.

Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich statt.

Ihr obliegt die Wahl des Präsidenten, der Arbeitskreisvorsitzenden, Kuratoren und Rechnungsprüfer, die Beschlussfassung über Anträge des Kuratoriums oder von Mitgliedern und die Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen.

Zur Betreuung bestimmter Förderungsbereiche können über Beschluss der Generalversammlung Arbeitskreise eingerichtet werden, wobei die Vorsitzenden von der Generalversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt werden.

Alle aus den Gesellschaftsverhältnissen entstandenen Streitigkeiten werden durch ein Schiedsgericht entschieden. Die Auflösung der Gesellschaft erfordert eine eigens für diesen Zweck einberufene, Generalversammlung. Bei freiwilliger Auflösung der Gesellschaft sowie bei Wegfall des begünstigten Vereinszwecks ist das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Vermögen einem Verein oder einer Organisation zuzuführen, der oder die gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgt.



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